Darf ich als Rentner*in bei euch in der kurzfristigen Beschäftigung arbeiten?

Darf ich als Rentner*in bei euch in der kurzfristigen Beschäftigung arbeiten?

Ja das ist grundsätzlich möglich.

Wenn Du Altersrente (Vollrente) beziehst, darfst du so viel dazu verdienen, wie du möchtest. Ist dies der Fall, dann werden deine Rentenbezüge nicht gekürzt.
Hier findest du weitere Informationen:

Deine Abrechnung in kurzfristiger Beschäftigung erfolgt in der Steuerklasse 6. Eventuell zu viel gezahlte Steuern kannst du dir über den Lohnsteuerjahresausgleich/deine Steuererklärung ggf. zurückholen. 

WICHTIGER HINWEIS: Wenn Blank&Biehl die entsprechenden Bescheinigungen über deinen aktuellen Studentenstatus rechtzeitig im Portal vorliegen, dann ist deine Abrechnung in der Steuerklasse 1-5 möglich. Hierbei spielt es auch eine Rolle, ob du bspw. verheiratet bist oder nicht.

Um dir die Abrechnung in einer anderen Steuerklasse zu ermöglichen, benötigen wir folgende Dokumente.

1. einen aktuellen Rentenbescheid

2. eine schriftliche formlose Bestätigung, dass du keiner weiteren Beschäftigung nachgehst, z.B.  bereits einen Minijob ausübst. Hier genügt ein Einzeiler ("Hiermit versichere ich der Blank&Biehl GmbH, dass ich keiner weiteren Beschäftigung nachgehe").

So lädst du deine Dokumente hoch: Log dich bei Blank&Biehl ein und gehe über "Meine Daten" auf "Dokumente" und anschließend auf das + Zeichen. Nun kannst du die entsprechenden Dokumente hochladen.