Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wird der Nettolohn aus der Jobbeschreibung ohne Sozialsversicherungsabgaben an Dich ausgezahlt.
Es kann je nach Steuerklasse Lohnsteuerabzüge geben, die meist komplett zurückerstattet werden (bei Deiner Lohnsteuererklärung). In dieser Anstellung kann man maximal 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück arbeiten.
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Die kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches der Gesetzgeber für saisonale Arbeiten geschaffen hat. Ein Arbeitnehmer darf pro Jahr höchstens 70 Tage kurzfristig beschäftigt sein und darf diese Tätigkeiten nicht berufsmäßig durchführen.
Der Hauptvorteil für kurzfristig Beschäftigte liegt darin, dass keine Sozialabgaben anfallen, jedoch muss ganz regulär Lohnsteuer gezahlt werden.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Das heißt, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen in die Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Unfallversicherung einzahlen.