Wie werde ich als Student*in abgerechnet?

Wie werde ich als Student*in abgerechnet?

Deine Abrechnung in kurzfristiger Beschäftigung erfolgt in der Steuerklasse 6. Eventuell zu viel gezahlte Steuern kannst du dir über den Lohnsteuerjahresausgleich/deine Steuererklärung ggf. zurückholen. 

WICHTIGER HINWEIS: Wenn Blank&Biehl die entsprechenden Bescheinigungen über deinen aktuellen Studentenstatus rechtzeitig im Portal vorliegen, dann ist deine Abrechnung in der Steuerklasse 1-5 möglich. Hierbei spielt es auch eine Rolle, ob du bspw. verheiratet bist oder nicht.

Folgende Bescheinigungen müssen von dir in deinem Profil unter "Dokumente" hochgeladen werden:

1. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

2. Bescheinigung über lohnsteuerliche Merkmale (ehemals Lohnsteuerkarte).

3. schriftliche Bestätigung, dass du keiner weiteren Beschäftigung nachgehst, z.B. Werkstudent bist oder bereits einen Minijob ausübst. Hier genügt ein Einzeiler ("Hiermit versichere ich der Blank&Biehl GmbH, dass ich keiner weiteren Beschäftigung nachgehe").

So lädst du deine Dokumente hoch: Log dich bei Blank&Biehl ein und gehe über "Meine Daten" auf "Dokumente" und anschließend auf das + Zeichen. Nun kannst du die entsprechenden Dokumente hochladen. 








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