Wie werde ich als Student*in abgerechnet?

Wie werde ich als Student*in abgerechnet?

Für die Abrechnung benötigen wir Deinen aktuellen Status und die dazugehörigen Nachweise. Eine Immatrikulationsbescheinigung legt allein weder Deine Steuerklasse noch eine Beschäftigung als Werkstudent fest. Die konkrete Einstufung prüft die Buchhaltung anhand Deiner Angaben und der Lohnsteuermerkmale.

Welche Nachweise brauche ich?

  • Studierende: Lade zu jedem Semester eine neue, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung in IPM hoch.
  • Schülerinnen und Schüler: Eine Schulbescheinigung ist einmalig erforderlich. Einsätze bei uns sind erst ab 18 Jahren möglich.
  • Rentnerinnen und Rentner: Ein Nachweis über den Rentenstatus ist einmalig erforderlich.

Für weitere Jobs verlangen wir keine zusätzlichen Nachweise. Deine Angaben zu anderen Beschäftigungen müssen trotzdem vollständig und richtig sein. Eine pauschale Erklärung, dass Du keine weitere steuerpflichtige Beschäftigung hast, wird nicht verlangt.

Statuswechsel und nachträgliche Unterlagen

Aktualisiere Deinen Status für den nächsten neuen Job bei uns. Betrifft eine Änderung oder eine nachgereichte Unterlage eine bereits vorbereitete Abrechnung, schreibe mit Abrechnungsmonat und Einsatz an abrechnung@blankundbiehl.de. Projektleitung und Buchhaltung prüfen die Berücksichtigung.

So lädst Du Dokumente hoch

Logge Dich in IPM ein und öffne „Meine Daten“ → „Dokumente“. Über das Pluszeichen kannst Du den passenden Nachweis hochladen. Kontrolliere danach, ob die Datei gespeichert und lesbar ist.